Zeitarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis zwischen Personalserviceunternehmen (agero group), Arbeitnehmer und Entleihunternehmen (Ihr Unternehmen). Dabei bezieht das Entleihunternehmen für eine bestimmte Zeit Arbeitskräfte, die vertraglich bei agero group beschäftigt sind. Es kommt zu keinem Arbeitsvertrag zwischen Entleihunternehmen und Arbeitnehmern, es wird lediglich ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Personalserviceunternehmen und Entleihunternehmen geschlossen. Die rechtliche Grundlage der Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Die wirtschaftliche Entwicklung erfordert von Unternehmen ein wachsames Auge und schnelle Reaktion auf Marktveränderungen. Eine flexible Personalpolitik ist dabei unerlässlich. Zeitarbeit schafft Handlungs- und Entscheidungsspielraum und reguliert schwankenden Personalbedarf bei gleichzeitiger Entlastung Ihrer Stammbelegschaft. So können kurzfristige Engpässe durch saisonal und konjunkturbedingte Auftragsspitzen, Urlaubs- und Krankheitsfälle kompensiert werden.